
Im Europäischen Parlament arbeiten 751 Abgeordnete, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in freien, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wurden.
96 kommen aus Deutschland, 3 aus Thüringen. Jedes Land legt sein eigenes Wahlverfahren fest.
Die Sitze werden grundsätzlich in einem speziellen Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Mitgliedstaates verteilt.
Wir Abgeordnete haben uns nach unserer politischen Zugehörigkeit und nicht nach Staatsangehörigkeit zu Fraktionen zusammengeschlossen.
Das Parlament ist eines der beiden gleichwertigen gesetzgebenden Organe.
Zusammen mit dem Rat können wir Gesetzesvorschläge der EU-Kommission ablehnen, ändern und annehmen, über den EU-Haushalt entscheiden, internationale Verträge ratifizieren und indirekt Gesetzgebungsaktivitäten in Gang setzen. Damit nicht genug, wir überwachen die Arbeit der EU-Kommission und der anderen EU-Einrichtungen und arbeiten mit nationalen Parlamenten auch aus Nicht-EU-Ländern zusammen.